Rechtliches

FATCA bei der Hypo Vorarlberg

Seit dem 01.07.2014 gilt in Österreich das Abkommen über die Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act).

Die Hypo Vorarlberg ist bei der US-Steuerbehörde (IRS) registriert und hat die Identifizierungsnummer (GIIN) VJ90XQ.99999.SL.040 erhalten.

FATCA betrifft in erster Linie Personen, die aufgrund einer US-Staatsbürgerschaft oder eines US-Steuerdomizils in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind, und ausländische Banken, die Steuerpflichtige identifizieren und an die US-Steuerbehörde (IRS) melden müssen. Auch Personen, die nicht in den USA steuerpflichtig sind, können im Rahmen der Identifizierungspflicht von FATCA betroffen sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein Konto ein US-Indiz ausweist oder juristische Personen daraufhin überprüft werden müssen, ob sie von US-Personen beherrscht werden.

Die Identifikation von US-Steuerpflichtigen erfolgt anhand der vorhandenen oder öffentlich bekannten Informationen sowie in bestimmten Fällen mittels Selbsterklärung des entsprechenden Kunden. Ist ein Kunde in den USA unbeschränkt steuerpflichtig, so wird eine Zustimmung zur Meldung sowie ein Formular W-9 eingeholt. Daten dieser Kunden werden an die US-Steuerbehörde (IRS) übermittelt. Erklärt ein Kunde, nicht unbeschränkt steuerpflichtig in den USA zu sein, so erfolgt dies mittels Formular W-8. Die Daten solcher Kunden einschließlich der Selbsterklärung mittels Formular W-8 werden nicht an die US-Steuerbehörde (IRS) übermittelt.

Kunden, die in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Abgabe eines Formulars W-9 verweigern, müssen als widerspenstige Kunden klassifiziert werden. Ihre Daten müssen anonymisiert an die US-Steuerbehörde (IRS) gemeldet werden. Die US-Steuerbehörde (IRS) kann im Wege der Amtshilfe die Kundendaten im Anschluss über das österreichische Finanzministerium anfordern. Diese Datenübermittlung ist nach österreichischem Recht vom Bankgeheimnis ausgenommen. Sofern das Finanzministerium dem Auskunftsersuchen nicht fristgemäß nachkommt, muss die Hypo Vorarlberg eine Quellensteuer in Höhe von 30% abführen.

Kunden, die in den USA nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, jedoch bei der Identifizierung mittels Selbsterklärung (Formular W-8) nicht mitwirken, müssen ebenfalls anonym an die US-Steuerbehörde gemeldet werden. Bei Abgabe einer Selbsterklärung mittels Formular W-8 würde hingegen keine Datenübermittlung erfolgen.

Folgende Kundendaten werden an die US-Steuerbehörde übermittelt

  • Titel + Vorname + Nachname des Kunden
  • Geburtsname des Kunden (wenn vorhanden)
  • Adresse des Kunden (Straße, Hausnummer, Stadt, Postleitzahl, Land)
  • Steuernummer
  • Steuerstatus nach dem US-Steuergesetzbuch (FATCA- und QI-Status)
  • Anzahl und Nummern relevanter Konten/DepotsAnzahl und Nummern der unterjährig aufgelösten/transferierten/übertragenen Konten/Depots
  • Datum, Wert und Währung der Kontostände zum Reporting-Stichtag oder Tag des Übertrags
  • Transaktionsart, Zahlungstyp, Zahlungsbetrag sowie einbehaltene Steuern und allfällige Steuervorteile für Zahlungen und Transaktionen

Die erste Meldung an den IRS erfolgt im Jahr 2015 für das Jahr 2014, wobei noch keine Erträge gemeldet werden. Die zweite Meldung erfolgt im Jahr 2016 für das Jahr 2015 mit Erträgen jedoch noch ohne Veräußerungsgewinne. Ab 2017 für das Jahr 2016 müssen auch die Veräußerungsgewinne gemeldet werden.

Weitere Information und Hinweise auf die Rechtsquellen bietet das Bundesministerium für Finanzen.

Die Selbsterklärungen der Hypo Vorarlberg stehen hier zum Download bereit:

Formular W-8IMY (PDF)

Formular W-8BEN-E (PDF)