Erbrechner

Wie viel hinterlasse ich meinen Liebsten?

Die Nachlasssituation lässt sich berechnen

Wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt, kommt hierzulande die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, die sich nach österreichischem Erbrecht richtet. Ein zentrales Element dieses Erbrechts ist die Blutsverwandtschaft, die grundsätzlich den Ausschlag für die gesetzliche Erbfolge gibt. Zudem haben die Ehegattin oder der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Aber: Wer erbt gegebenenfalls wieviel? Unser Erbrechner gibt Auskunft.

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Wählen Sie die Personen oder Institutionen aus, die Sie zum aktuellen Zeitpunkt hinterlassen oder begünstigen wollen.

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Verteilung Erbe

Sie haben viele Möglichkeiten Ihren Nachlass zu regeln. Verschaffen Sie sich eine Übersicht mit unserem Erbrechner.

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Rechtshinweise und Informationen

Es wird die österreichische Rechtslage – ohne Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung – mit Stand Oktober 2023 dargestellt. Gesetzliche Änderungen ab diesem Zeitpunkt wurden nicht berücksichtigt. Sofern ein Sachverhalt eine Berührung zu einem anderen Staat aufweist, kann dies weitreichende rechtliche bzw. steuerrechtliche Folgen im anderen Staat haben. Die Inhalte dienen lediglich zur Erstinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung in Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen wird ausgeschlossen. Da jeder Vermögensübergang einer individuellen Würdigung bedarf, können und sollen die bereitgestellten Inhalte keinesfalls eine individuelle Beratung eines Notars, Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters ersetzen.

Das Ergebnis entspricht nicht Ihren Wünschen?

Dann sollten Sie Ihrem Willen entsprechend vorsorgen! Mit einem Testament besteht die Möglichkeit die Erben frei zu wählen. Auch bei Vorhandensein von Familienangehörigen kann das Vermögen so beispielsweise einer gemeinnützigen Hilfsorganisation vermachen.

Gewisse Personen haben dennoch Pflichtteilsansprüche

Eine „Grenze“ schafft hierbei jedoch stets das sogenannte Pflichtteilsrecht. Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen – also Kinder bzw. wenn diese verstorben sind, Enkel und so weiter – sind pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet: Ihnen steht grundsätzlich eine Mindestquote am Verlassenschaftsvermögen zu. Die Höhe des Pflichtteils ist dabei vom gesetzlichen Erbrecht abhängig. Genauer gesagt beträgt der Pflichtteilsanspruch immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Wir beraten Sie gerne persönlich

So schön die Onlinewelt auch sein mag, sie bietet nur Antworten auf Fragen, die man bereits hat. Ein persönliches Beratungsgespräch geht einige Schritte weiter, liefert wertvolle Zusatzinformationen und geht konkret auf finanzielle Ziele und Wünsche ein. Einfach vorbeikommen, anrufen oder schreiben – wir bieten eine umfassende Beratung für alle, die etwas vorhaben.

Themen wie diese sind interessant für Sie? Dann klicken Sie hier und erfahren noch mehr rund ums Erben & Vererben.

Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre (Wunsch-)Filiale. Eine entsprechende Beraterin bzw. ein entsprechender Berater wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden: 

Wie dürfen wir Sie kontaktieren?

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Erben & Vererben

Darüber denken viele lieber noch nicht nach, doch gerade hier liegt die Chance, frühzeitig Klarheit zu schaffen und den familiären Zusammenhalt zu bewahren.

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