Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Eindämmung des globalen Klimawandels ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Zahlreiche politische Initiativen der letzten Jahre zielen darauf ab, Klima und Umwelt zu schützen und den Weg in Richtung einer ressourcenschonenden und resilienten Wirtschaft zu bereiten. 2015 beschlossen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der UN-Klimakonferenz in Paris ein Abkommen, das die Beschränkung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten vorsieht. Mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und dem europäischen Grünen Deal will die Europäische Kommission einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Als Teil des EU-Aktionsplans trat im Dezember 2020 die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor in Kraft (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR). Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer und Finanzberaterinnen und - berater dazu, den Endanlegerinen und -anlegern Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Finanzprodukte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Hypo Vorarlberg Bank AG (kurz: Hypo Vorarlberg) gilt als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Sinne der SFDR und ist daher zu den entsprechenden Offenlegungen verpflichtet.

Offenlegungen

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PDF)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (PDF)