Es gibt kaum ein anderes europäisches Land, in dem Erbschaften so entscheidend für den Aufstieg im sozialen Gefüge sind wie in Österreich. Genauer gesagt sind sie mehr als doppelt so wichtig für den Aufbau von Vermögen wie Einkommen – und in Zukunft werden sie sogar noch relevanter werden. Denn: Die Zahl der Erbschaften wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach bis 2043 verdoppeln.
Sie zählen auch zu diesen zukünftigen Erblassern, möchten Ihre Nachkommen gut versorgt wissen und daher Ihren Nachlass regeln? Die folgenden 5 Tipps helfen Ihnen dabei!
Das sind die 5 wichtigsten Tipps rund ums Erbe
Tipp Nr. 1: Denken Sie frühzeitig über Nachlass & Schenkungen nach Die Nachlassregelung ist kein Thema, das man aufschieben sollte. Nehmen Sie sich frühzeitig Zeit, um Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, und sprechen Sie auch mit Ihren potenziellen Erben über Ihre Vorstellungen. Überlegen Sie, ob eine vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten sinnvoll ist. Beachten Sie dabei die Meldepflicht bei Schenkungen über 50.000 Euro sowie ihre eigene finanzielle Absicherung. | |
Tipp Nr. 2: Informieren Sie sich über gesetzliche Vorgaben Die gesetzliche Erbfolge und Pflichtanteile bilden das Fundament der Nachlassplanung. Informieren Sie sich über die gesetzliche Erbfolge in Österreich und beachten Sie, dass nahe Angehörige Anspruch auf mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils haben. So können Sie sicherstellen, dass alles so geregelt ist, wie Sie es möchten. | |
Tipp Nr. 3: Klare Vermögensübersicht erstellen Wissen Sie, wie groß Ihr Vermögen wirklich ist? Die meisten Menschen tun das nicht. Geht es an die Planung der Nachlassregelung, ist das aber unerlässlich. Um sich einen vollständigen Überblick über Ihre Finanzen und Sachwerte zu verschaffen, muss daher eine Vermögensaufstellung her. Dafür arbeiten Sie am besten mit einer Liste. Bedenken Sie dabei auch Ihre eigene finanzielle Absicherung im Alter und für den Pflegefall. Denn Ihre eigene Versorgung muss immer an erster Stelle stehen. | |
Tipp Nr. 4: Sichere Dokumentenverwaltung gewährleisten Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo Sie Ihr Testament und die Unterlagen aufbewahren, die für die Regelung des Nachlasses von Bedeutung sein können. Wählen Sie hierfür einen sicheren Ort, an dem diese auch gefunden werden können. Sinnvoll ist es jedenfalls auch, Ihr Testament bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt zu hinterlegen. Etwa alle fünf Jahre sollten Sie Ihr Testament überprüfen, ob Anpassungen aufgrund veränderter Lebensumstände nötig sind. | |
Tipp Nr. 5: Eigene Vorsorge bedenken Bei allen Überlegungen rund um Schenkungen zu Lebzeiten und einer (vermeintlich) vorausschauenden steueroptimierten Planung, sollten Sie auch an Ihre Absicherung im Alter und im Pflegefall denken. Ihre eigene Versorgung muss immer an erster Stelle stehen. Treffen Sie deswegen auch Vorkehrungen für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst handeln können. Will heißen: Kümmern Sie sich um Vorsorge- und Bankvollmachten. |
3 weitere Top-Tipps
Zusätzlich sollten Sie den 3 Top-Tipps von Stephan Bohle, Leiter Private Banking bei der Hypo Vorarlberg Ihre Aufmerksamkeit schenken.
Wir beraten Sie gerne persönlich
So schön die Onlinewelt auch sein mag, sie bietet nur Antworten auf Fragen, die man bereits hat. Ein persönliches Beratungsgespräch geht einige Schritte weiter, liefert wertvolle Zusatzinformationen und geht konkret auf finanzielle Ziele und Wünsche ein. Einfach vorbeikommen, anrufen oder schreiben – wir bieten eine umfassende Beratung für alle, die etwas vorhaben.
Themen wie diese sind interessant für Sie? Dann klicken Sie hier und erfahren noch mehr rund ums Erben & Vererben.
Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre (Wunsch-)Filiale. Eine entsprechende Beraterin bzw. ein entsprechender Berater wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden:
Disclaimer: Es wird die österreichische Rechtslage – ohne Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung – mit Stand Oktober 2023 dargestellt. Gesetzliche Änderungen ab diesem Zeitpunkt wurden nicht berücksichtigt. Sofern ein Sachverhalt eine Berührung zu einem anderen Staat aufweist, kann dies weitreichende rechtliche bzw. steuerrechtliche Folgen im anderen Staat haben. Die Inhalte auf hypovbg.at dienen lediglich zur Erstinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung in Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen wird ausgeschlossen. Da jeder Vermögensübergang einer individuellen Würdigung bedarf, können und sollen die bereitgestellten Inhalte keinesfalls eine individuelle Beratung eines Notars, Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters ersetzen.