Stellungnahme 21.06.2024

Statement des Vorstandes zur aktuellen Berichterstattung bzgl. steuerlicher Offenlegung der Hypo Vorarlberg 2022

Der Vorstand der Hypo Vorarlberg hält ausdrücklich fest, dass die in den Medien angeführte Offenlegung nicht erst auf Grund der Großbetriebsprüfung (angekündigt im Oktober 2022, gestartet im November 2022) erfolgte. Vielmehr haben wir bei Ankündigung der Betriebsprüfung bereits seit über einem halben Jahr intensiv an der Offenlegung gearbeitet.

Auslöser der Offenlegung war eine komplexe Situation in der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland bei Genussscheinen*, die mehrere österreichische Banken betroffen hat. Das Verfahren und die weiteren Klärungen der Behörden dazu dauerten insgesamt etwa 15 Jahre, da das Schiedsverfahren zwischen Österreich und Deutschland ohne Ergebnis zu Ende ging und es anschließend ein EuGH-Urteil brauchte, welches im Jahr 2017 zugunsten Österreichs getroffen wurde.

Die Entscheidung des EuGH wurde anschließend durch die Finanzverwaltungen von Österreich und Deutschland in einem längeren Verfahren umgesetzt (letzte Rückerstattungen der abgeführten Quellensteuer aus Deutschland in 2021).

Bei der Aufarbeitung der steuerlichen Behandlung des Genussscheines im Zuge des Jahresabschlusses 2021 – auf Basis der finalen Erkenntnis aus EuGH-Urteil und konkreter Umsetzung in den Steuerbehörden in Deutschland und Österreich – hat die Hypo Vorarlberg festgestellt, dass es neben der Behandlung der Quellensteuer (betrifft das EuGH-Urteil), auch zu einem Fehler in der Berechnung der Steuer für diesen Genussschein gekommen ist (der aufgrund der Komplexität jedoch auch in vergangen Prüfungen nicht aufgefallen ist).

Als Sofortmaßnahme wurde im Frühjahr 2022 die Steuerberechnung für 2021 und 2020
(Abgabefrist beim Finanzamt: spätestens 31. März 2022) richtiggestellt und fristgerecht
abgegeben. Für die Richtigstellung der betroffenen Jahre davor (Zeitraum 2006 bis 2019) wurde die oben genannte Offenlegung nach Abschluss des Jahresabschlusses im Frühjahr 2022 begonnen, also ein halbes Jahr bevor die Großbetriebsprüfung angekündigt wurde.

Wichtiges Ziel der Offenlegung war die genaue Aufarbeitung der betroffenen Jahre und nicht nur die Betrachtung der Genussschein-Steuerberechnung. Es wurden daher alle Bereiche für alle Jahre nochmals gründlich durchleuchtet und detailliert nachgerechnet. Deshalb war die Erstellung der Offenlegung ein sehr aufwändiger Prozess, der über sechs Monate gedauert hat. Kurz vor Abschluss der Offenlegung im Herbst 2022 wurde die Betriebsprüfung angekündigt, da die detaillierte Offenlegung zu diesem Zeitpunkt fast komplett war, konnte diese rechtzeitig vor Prüfungsbeginn eingebracht werden.

Die Offenlegung wurde in der Betriebsprüfung genau geprüft und vollumfänglich vom Finanzamt akzeptiert. Es gab keine weiteren Schritte durch das Finanzamt, Erhöhungsbeträge wurden keine festgelegt. Das Finanzamt hat die Zahlen aus der Offenlegung übernommen und die Bescheide entsprechend korrigiert.

Für die Jahre 2006 bis 2019 betrug die Steuernachzahlung auf Basis der Offenlegung rund
2,5 Millionen Euro. Dies entspricht rund 1 % der Steuerleistung der Hypo Vorarlberg für diesen Zeitraum. Von diesem Betrag entfielen rund 2 Millionen Euro auf die oben angeführte Genussscheinthematik, der restliche Betrag setzt sich aus mehreren Positionen zusammen und betrifft u.a. auch die steuerliche Behandlung des Spendenfonds mit 300.000 Euro. Die von den Medien zitierten Steuern für Ausgaben für Geschäftsessen betrugen für die Jahre 2012 bis 2017 insgesamt 60.000 Euro.

Parallel zur Offenlegung wurde in der Hypo Vorarlberg das interne Steuer-Kontrollsystem (IKS) in Betrieb genommen (auf Basis Vorstandsbeschluss vom Juli 2021), um auch solche Abweichungen zukünftig verhindern zu können.

Aktuell ist die oben erwähnte Betriebsprüfung kurz vor Abschluss. Ein Abschlussbericht liegt uns – auch im Entwurf – noch nicht vor.

Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass es keine Verhandlungen mit der Steuerbehörde über Steuerbescheide gibt! Es erfolgte auch nie eine Intervention durch den Vorstand der Hypo Vorarlberg. Die von den Medien zitierten „Verhandlungen“ beziehen sich auf den Steuerbescheid
2012, der wegen steuerlicher Unrichtigkeit angepasst wurde. Im Zuge dessen wurde auf
operativer Ebene eine Änderung angeregt, da der Bescheid eine Formulierung enthielt, welche der Bank Vorsatz unterstellt. Es lag jedoch kein Vorsatz vor. Die Steuerbehörde teilte diese Meinung und der Bescheid wurde angepasst.

Der Vorstand der Hypo Vorarlberg


*Genussscheine kombinieren Eigenschaften von Aktien und Anleihen. Sie bieten Investoren sowohl das Recht auf Kapitalrückzahlung als auch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg und funktionieren als flexible Finanzinstrumente für Unternehmen, die Geld von Anlegern leihen, ohne Stimmrechte zu vergeben. (Quelle: Wikipedia) 

 

Bild: Angela Lamprecht 


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