Stellungnahme 23.08.2024

Stellungnahme Hypo Vorarlberg zur Veröffentlichung der FMA über die Verhängung einer Sanktion  (23.08.)

Die Hypo Vorarlberg bezieht nachfolgend Stellung zur am 23. August erfolgten Bekanntmachung der FMA über die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 791.000,-- wegen „Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen in Korrespondenzbank-Beziehungen (Zahlungsverkehr) und bei Treuhandkonten“.

Der Vorwurf der FMA bezieht sich dabei allein auf die Angemessenheit der Prüfhandlungen. Die FMA hat keinerlei Straftatbestände hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung festgestellt.

Das Verwaltungsstraferkenntnis resultierte aus einer Vor-Ort-Prüfung der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA bei der Hypo Vorarlberg im Februar 2020. Bei der angesprochenen Korrespondenzbank der Hypo Vorarlberg handelt es sich um eine EWR Bank, welche sowohl bei Treuhand- als auch bei Zahlungsverkehrskonten die gleichen hohen Maßstäbe und Regeln zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen zu befolgen hat, die auch für österreichische Banken gelten. Basierend darauf erfolgte von Seiten der Hypo Vorarlberg die laufende Prüfung auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen in der Korrespondenzbank-Beziehung (Zahlungsverkehr), als auch bei Treuhandkonten (betroffen sind 4 Konten mit einem Gesamtveranlagungsvolumen von EUR 1,2 Mio).

Nach Interpretation der FMA hätte die Hypo Vorarlberg darüber hinaus zusätzliche Prüfmaßnahmen setzen müssen, um zu erkennen, ob die auf den Konten ausgeführten Transaktionen Änderungen gegenüber dem aufgrund der vorhandenen KYC-Informationen zu erwartenden Transaktionsmuster oder den zu erwartenden Transaktionen aufweisen, die auf ungewöhnliche Aktivitäten oder mögliche Abweichungen vom vereinbarten Zweck der Korrespondenzbankbeziehung hindeuten.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig. Der Vorstand der Hypo Vorarlberg ist der Ansicht, dass die Bank alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen hinreichend eingehalten hat und wird aus diesem Grund eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen, um eine Aufhebung des Straferkenntnisses zu erwirken (analog zum Straferkenntnis der FMA aus der Prüfung rund um die Panama Papers, welches nach Beschwerde der Hypo Vorarlberg im September 2021 aufgehoben und das Verfahren eingestellt wurde).

Der Vorstand hält weiters ausdrücklich fest, dass die angesprochene Korrespondenzbank-Beziehung (in Bezug auf den Zahlungsverkehr) Ende 2019 – und damit bereits vor Durchführung der Prüfung – vollständig beendet wurde. Es bestanden und bestehen auch keine weiteren Korrespondenzbankbeziehungen, bei denen die Hypo Vorarlberg den Zahlungsverkehr vorgenommen hat.


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