Payment Services Directive (PSD2)

PSD2 - Die neue Zahlungsdiensterichtlinie

Die Payment Services Directive 2 (kurz PSD2) ist die neue Zahlungsdiensterichtlinie, welche in ihrer 2. Ausgabe die bestehende Zahlungsdiensterichtlinie abgelöst hat. Der Gedanke der PSD2 ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und zu vereinheitlichen. Zusätzlich sollen durch die PSD2 gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für Banken, als auch für Nichtbanken geschaffen werden.

Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer. Alle Rechte auf einen Blick finden Sie in der Broschüre.

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Kontozugriff für Drittdienstleister

Künftig wird zwischen sog. Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleistern unterschieden. Doch was bedeutet dies konkret?

Unter den Begriff des Zahlungsauslösedienstes (engl. Payment Initiation Service, PIS) fallen beispielsweise Anbieter wie SOFORT-Überweisung, dadurch könnten Einkäufe in Online Shops künftig  direkt durch Eingabe Ihrer Zugangsdaten und der gewohnten Freigabe via TAN bezahlt werden. Der Zahlungsauslösedienst erhält Zugriff auf Ihr Bankkonto (engl. Access to Account, XS2A). Mit der PSD2 wurden für solche Vorgänge erstmals einheitliche Richtlinien geschaffen.

Künftig besteht die Möglichkeit,  dass Sie all Ihre Konten über sog. Kontoinformationsdienste (engl. Account Information Services, AIS) im Online Banking der Hypo Vorarlberg einsehen können. Im Vergleich zum Hypo Multibanking wird es dann auch möglich sein, Zahlungsaufträge auf den Konten der Drittbank auszulösen.

Für beide Fälle ist Ihre explizite Zustimmung natürlich Grundvoraussetzung.

Starke Kundenauthentisierung

Im Zuge der PSD2 wird auch die Sicherheit beim Internetbanking weiter erhöht. Durch die starke Kundenauthentisierung (engl. Strong Customer Authentication, SCA) werden künftig bei jedem Login, als auch bei jedem Zahlungsauftrag, 2 der 3 möglichen Faktoren benötigt. Diese sind Wissen, Besitz und Inhärenz.

Third Party Provider - TPP

Entsprechend den Anforderungen der PSD2 und der zugehörigen technischen Regulierungen der EBA finden Sie als TPP auf xs2a.banking.co.at alle Informationen zu unseren XS2A (Access to Accounts) Schnittstellen.

Noch Fragen?

Sie haben weiterführende Fragen zum Online Banking? Oder: Etwas funktioniert bei Ihnen nicht wie gewünscht? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Einfach vorbeikommen, anrufen oder schreiben – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.

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